Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 01.10.2018
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge mit
Letterservice Asbeck
Färberstraße 4 / Halle 9
58119 Hagen
Tel. 02334/ 8080444
E-Mail info@letterservice-asbeck.de
USt-Id.Nr. DE 319782530
– nachfolgend Auftragnehmer genannt –
1.2 Mündliche Nebenabreden und abweichende Abreden bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Ist bei
Vertragsschluss auf Seiten des Adresseigners oder des Werbetreibenden eine Agentur oder ein Listbroker als
Vertreter beteiligt, so gelten ergänzend die Qualitäts- und Leistungsstandards (QuLS) der Councils DirectMail
Services und des Listcouncils des Deutschen Dialogmarketing Verbandes e. V. (DDV) sowie der
Handelsbrauch des Listcouncils des DDV. Gleiches gilt, wenn eine Agentur oder ein Listbroker unmittelbar
Vertragspartner werden.
1.3 Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners finden keine Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung und Leistungen
vorbehaltlos ausführt oder der Auftraggeber erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.
1.4 Nachstehende Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüberUnternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Adresseigner = Verfügungsberechtigter Adresseninhaber, der Nutzungsrechte an Adressen und/oder sonstigen Daten einräumt
2.2 Daten = die vom Adresseigner zur Nutzung überlassenen in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die
postalische Adresse, das Geburtsjahr und ein sonstiges Gruppenmerkmal.
2.3 Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind
2.4 Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des
Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll
2.5 Werbetreibender = Nutzer der Nutzungsrechte an den Daten im Rahmen eigener kommerzieller Kommunikation,
2.6 Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die
in den Bestand der zu nutzenden Daten eingebracht werden.
2.7 Betroffene = Personen, denen die Daten zugewiesen sind
2.8. Kunde = Auftraggeber einer Leistung
2.9. Auftragnehmer = Lettershop, der als Vertragspartner desKunden leistet
3. Vertragsschluss
Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags
zustande. Der Kunde ist längstens vierzehn Tage an seine Bestellung gebunden.
4. Preise, Zahlungsmodalitäten
4.1 Gültig sind die genannten Angebotspreise bzw. in Ermangelung die Preise der jeweils aktuellen Preisliste
bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit Versand- und Portokosten über den Auftragnehmer abgerechnet werden,
werden sie separat berechnet und sind im Wege der Vorausleistung sofort rein netto, spätestens drei Tage vor
dem vorgesehenen Versandtermin ohne Abzug fällig.
4.2 Sofern nichts anderes vermerkt ist, verstehen sich die angegebenen Preise und sonstigen Entgelte zzgl. der
jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle und sonstige Abgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang
mit der beauftragten Leistung stehen, werden an den Kunden weiterberechnet.
4.3 Unsere Dienstleistungsrechungen sind zahlbar zehn Tage ab Rechungsdatum ohne Abzug.
5. Lieferung, Verzug
5.1 Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen bedarf der Textform. Dem Kunden bleibt vorbehalten, eine
ausdrückliche mündliche Abrede hierzu nachzuweisen.
5.2 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Hierzu gehört die Abklärung aller
technischen Fragen. Ferner hat der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen sowie vom Kunden
bereitzustellendes Material rechtzeitig bzw. an dem vereinbarten Anlieferungstermin zu überlassen. Gleiches
gilt für die fristgerechte Portovorauszahlung nach Ziff. 4.1. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Kunde
verpflichtet, dem Auftragnehmer den diesem insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5.4 Sofern die in der vorstehenden Ziff. 5.3 geregelten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.5 Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn am Tage der Übergabe an den Transportführer bzw. das
Versandunternehmen die Frist noch nicht abgelaufen ist.
6. Lettershop- und Versandarbeiten
6.1 Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbesendungen erfolgt in branchenüblicher Weise.
6.2 In Anbetracht der täglichen Eingänge kann vom Auftragnehmer keine Kontrolle der Qualität oder Quantität
der vom Kunden zu stellenden Materialien erfolgen.
Insbesondere trifft den Auftragnehmer keine Untersuchungspflicht dahingehend, ob die vom Kunden
anzuliefernden Materialien auch die von ihm gewünschten Voraussetzungen erfüllen und in zutreffender Menge
angeliefert sind.
6.3 Kosten, die aufgrund falscher Anlieferung von Materialien -beispielsweise durch Nachdrucke -entstehen, sind vom
Kunden zu tragen, soweit sie nicht vom Auftragnehmer nach Maßgabe von Ziff. 8 zu vertreten sind.
6.4 Materialien, Unterlagen oder sonstige Gegenstände, die der Auftraggeber stellt, sind frei Haus anzuliefern.
Sollen die dem Auftragnehmer angelieferten Materialien oder zu transportierende Produkte gegen Feuer, Diebstahl,
Verlust oder sonstige Schadensfälle versichert werden, hat der Kunde diese Versicherung auf eigene Kosten selbst
vorzunehmen.
6.5 Über vorhandenes Restmaterial ist der Kunde zu informieren, sofern es sich in Ansehung des Auftrages um
nicht unerhebliche Mengen handelt. Restmaterial wird nur auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden – unfrei –
zurückgesandt. Der Auftragnehmer ist ansonsten berechtigt, nach vorheriger Ankündigung an die zuletzt
bekannte Kundenadresse, 30 Tage nach Auftragsabwicklung das Restmaterial zu vernichten.
7. Leistungen Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erbringung der beauftragten Leistungen unter Einhaltung der
Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) der Dienste Dritter zu bedienen.
8. Garantien, Haftung
8.1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder sonstige Eigenschaften der
erbrachten Leistungen. Die Gewährleistungsansprüche (vgl. Ziff. 9) bleiben unberührt.
8.2. Der Auftragnehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere aus unerlaubter Handlung,
Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldensabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder
Verrichtungsgehilfen sowie bei Fehlen einer ausdrücklich garantierten Beschaffenheit oder des arglistigen
Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB.
8.3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, des arglistigen Verschweigens
eines Mangels i.S.v. § 444 BGB, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei einer Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit keine
vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der den
bekannten oder erkennbaren Umständen nach als mögliche Folge einer Verletzung vorhersehbar war.
8.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche
Zulässigkeit der vom Auftraggeber geplanten Nutzung der Daten. Der Auftraggeber ist hierfür allein verantwortlich
und stellt den Auftragnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Er verpflichtet sich,
dem Auftragnehmer die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.
9. Leistungsstörungen
9.1 Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen gesetzliche Gewährleistungsansprüche
entstehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Der Auftragnehmer behält sich im
Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung vor. Die Rügepflicht
nach § 377 HGB findet auch bei Werkleistungen Anwendung.
9.2 Im Übrigen ist die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen davon abhängig,
dass Lieferungen und Leistungen unverzüglich untersucht bzw. geprüft und Pflichtverletzungen unverzüglich nach
Entdeckung in Textform gerügt werden. Die Untersuchungs- und Prüfungsverpflichtung trifft den
Kunden insbesondere vor einer Weiterverarbeitung oder sonstigen Nutzung. Die direkte Auslieferung der Ware oder
Verfügbarmachung der Leistung gegenüber einem Vertragspartner des Kunden befreit den Kunden nicht von
seiner Untersuchungspflicht. In diesem Fall gilt auch die rechtzeitige in Textform erfolgende Rüge eines
weiterverarbeitenden Unternehmens, welches dem Auftragnehmer zuvor benannt wurde, als ausreichend.
9.3 Wird ein Vertrag durch mehrere Lieferungen abgewickelt, so muss jede einzelne Lieferung untersucht und ggf. in der
genannten Frist beanstandet werden.
10. Datenverarbeitung
10.1 Die Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten, insbesondere die werbliche Verwendung,
erfolgen ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) bzw. sonstiger Datenschutzregelungen (z. B. Telemediengesetz [TMG]). Im Übrigen finden die Verpflichtungserklärungen (Auftragsdatenverarbeitung
und Datenumgang) und die Qualitäts und Leistungsstandards (QuLS) für die Councils DirectMail Services und Listcouncil des Deutschen Dialogmarketing
Verbandes e.V. (DDV) Anwendung. Die entsprechende Hinterlegung dieser Erklärungen beim DDV ist zu
bestätigen.
10.2 Die Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer erfolgt im Auftragsverhältnis, wobei die Verarbeitung
personenbezogener Daten nur im Rahmen der Vorgaben gem. § 11 BDSG durchgeführt wird und entsprechender
schriftlicher Festlegungen bedarf.
10.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass die zu verarbeitenden Daten den rechtlichen Anforderungen, insbesondere des
BDSG und ggf. des TMG entsprechend verwendet und übermittelt werden und dem Auftragnehmer zu den
beauftragten Verarbeitungen und Nutzungen überlassen und zur weiteren Nutzung von diesem übermittelt werden
dürfen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten abgesichert
erfolgen soll (z.B. durch angemessene Verschlüsselung; Attachements von E-Mails, die lediglich in
passwortgesicherten Dateianhängen erfolgen, sind nicht sicher). Die Haftung für Datenschutzverletzungen in
diesem Zusammenhang (z.B. Verletzung des Datengeheimnisses oder Nutzung der Daten durch
unbefugte Dritte) liegt bei demjenigen, der die Übermittlung ohne eine angemessene Sicherung selbst
oder durch Dritte vornimmt.
10.4. Hat der Auftraggeber für zu verarbeitende Daten lediglich ein eingeschränktes und von Weisungen eines Dritten
abhängiges Nutzungsrecht an personenbezogenen Daten erworben, wird er den Auftragnehmer hierüber in Kenntnis
setzen und ihn ausschließlich mit Verarbeitungen beauftragen, die den Weisungen des Dritten bezüglich
dieser für den Auftragnehmer identifizierbar zu machender Daten entsprechen. Dem Auftragnehmer ist die
entsprechende schriftliche Weisung des Dritten vorzulegen.
10.5 Soweit eine der Parteien im Zusammenhang mit den zu nutzenden Daten Informationen zu diesen Daten und deren
weiterer Verarbeitung erhält, deren Kenntnis für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten der Beteiligten
notwendig ist, wird sie diese unverzüglich der anderen Partei mitteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den
Auftraggeber in angemessenem Umfang bei der Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- Melde- und
Auskunftspflichten zu unterstützen. Er sieht in seinem Verarbeitungsbereich und zu weiteren von ihm
veranlassten Übermittlungen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten vor,
die erforderlich sind, um die entsprechenden Anforderungen der Vorschriften des BDSG hierzu zu
gewährleisten (§ 9 BDSG nebst Anlage). Er wird den Auftraggeber – soweit vereinbart gegen gesondertes
Entgelt – bei der Erfüllung von Berichtigungs-, Löschungs oder Sperrungsansprüchen des Betroffenen (§§ 34, 35
BDSG) im Rahmen des Zumutbaren nach eigener Maßgabe angemessen unterstützen.
10.6 Der Auftragnehmer ist ausschließlich verpflichtet und befugt, rechtskonformen Weisungen nachzukommen. Im
Übrigen kann er widersprechen. Er wird den Auftraggeber im Widerspruchsfall unverzüglich informieren. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind und ist nach erfolgloser
Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.
10.7 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass bei einer erstmaligen in eigener Datenhoheit
erfolgenden Speicherung (vgl. § 33 BDSG) sowie der werblichen Ansprache eines Adressaten im
Geltungsbereich des deutschen Datenschutzrechts Informationspflichten gemäß BDSG zu erfüllen sind. Dies
betrifft insbesondere die nach § 28 Abs. 3 BDSG vorgesehene Unterrichtung über die erstmalig erhebende
Stelle in der Werbung sowie bei der Ansprache zum Zwecke der Werbung die Information des Betroffenen über
die für die Nutzung der Daten verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 BDSG.
10.8 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ferner darauf hin, dass der Betroffene gemäß § 28 Abs. 4 BDSG der
Nutzung oder Übermittlung seiner Daten widersprechen kann und daher diese Daten nach Eingang des
Widerspruchs für diese Zwecke zu sperren sind. Dies gilt auch dann, wenn die Daten nicht vom Auftraggeber selbst
gespeichert werden.
10.9 Es wird grundsätzlich vor dem Werbeeinsatz von Daten ein Abgleich mit der Robinson-Datei empfohlen, die beim DDV
geführt wird.
10.10 Werden vom Auftragnehmer weitere Leistungen, wie Selektionen, Daten-Kodierung, Daten-Konvertierung,
postalische Überprüfung und Korrektur, Waschabgleiche, wie z.B. Infoscore, Protector, Dublettenabgleiche, Splitten
in Teilmengen und Reduzierung, Portooptimierung, Laserdruck, Reagiererverfolgung, Druck und Produktionsdienstleistungen, Media-Dienstleistungen,
Versanddienstleistungen oder allgemeine Direktmarketingberatung erbracht, so sind diese gesondert zu vergüten.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.
11.2. Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Kunden wird stets für den Auftragnehmer
vorgenommen.
11.3. Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Liefergegenstände (Fakturaendbetrag, einschl. MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter
Vorbehalt gelieferten Gegenstände.
11.4. Wird das Eigentum des Auftragnehmers mit anderen, ihm nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Fakturaendbetrag, einschl. MWSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so
gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt
das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer.
11.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Auftragnehmers, die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Auftragnehmer.
12. Gefahrübergang, Versand,
12.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderesergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
12.2. Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn er mit eigenen
Transportmitteln des Auftragnehmers erfolgt.
12.3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
13.2 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UNKaufrechts
wird ausgeschlossen, auch soweit es innerstaatliches Recht geworden ist.
13.3 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn dieser Kaufmann ist und der Auftraggeber entweder den
Status des Kaufmanns, der juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens aufweist.
13.4 Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine
Regelunglücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der
unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Stand: 01.10.2018